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title: "KI-Sekretariat für Kanzleien: Was das Berufsrecht erlaubt"
description: "KI-Sekretariat für Kanzleien: Was § 43a BRAO, § 203 StGB, § 43e BRAO und der EU AI Act konkret verlangen, was es ab 49 € kostet und wo die Grenzen liegen."
url: "https://www.voisa.ai/blog/ki-sekretariat"
date_published: "2026-09-08"
author: "VOISA Redaktion"
reading_time: "10 min"
language: "de-DE"
source: "https://www.voisa.ai/blog/ki-sekretariat.md"
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# KI-Sekretariat für Kanzleien: Was das Berufsrecht erlaubt

## Die Kurzantwort

Ein KI-Sekretariat nimmt Kanzleianrufe rund um die Uhr an, erfasst das Anliegen strukturiert und vergibt Termine. Berufsrechtlich ist das zulässig: § 203 Abs. 3 StGB erlaubt die Einbindung „mitwirkender Personen", § 43e BRAO verlangt dafür einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und strafrechtlicher Belehrung. Dazu kommen ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Die Preise liegen zwischen 49 € und 329 € im Monat; VOISA startet bei 49,58 € netto (59 € brutto) für 200 Gesprächsminuten.

> **Das Wichtigste in Kürze**
>
> - § 43e BRAO verlangt bei der Vergabe von Dienstleistungen an einen KI-Anbieter: einen Vertrag in Textform, eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung über die Straffolgen und die Zweckbindung der Kenntniserlangung.
> - § 203 Abs. 4 StGB stellt es unter Strafe, wenn eine Kanzlei nicht dafür Sorge trägt, dass die mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde. Der Vertrag ist Strafbarkeitsvermeidung, kein Papierkram.
> - Die BRAK empfiehlt in ihrem KI-Leitfaden (Dezember 2024) Anbieter mit Serverstandort in Deutschland oder Europa, weil § 43e Abs. 4 BRAO im Ausland vergleichbaren Geheimnisschutz verlangt.
> - Seit dem 2. August 2026 muss der Anrufer erfahren, dass eine KI spricht – aus Artikel 50 der KI-Verordnung, nicht aus der BRAO.
> - Preisspanne am Markt: LexDial 69 bis 329 € im Monat, JUPUS Telefon-KI ab 99 €, meiti ab 49 €, VOISA ab 49,58 € netto.

**Hinweis:** Dieser Beitrag ist eine Orientierung für die Vorauswahl und ersetzt keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zur Kammer oder zum Datenschutzbeauftragten Ihrer Kanzlei. Und in eigener Sache: VOISA ist selbst Anbieter eines KI-Telefonassistenten. Alle Fremdpreise stammen deshalb aus öffentlich einsehbaren Preisseiten, sind verlinkt und auf dem Stand von September 2026.

## Was ist ein KI-Sekretariat?

Ein KI-Sekretariat ist ein KI-gestützter Telefondienst, der Anrufe im Namen der Kanzlei annimmt, das Anliegen erfragt, die Kontaktdaten aufnimmt und daraus eine strukturierte Notiz oder einen Termin erzeugt. Es ersetzt nicht die Rechtsanwaltsfachangestellte, sondern die Lücke zwischen ihr und dem Anrufbeantworter.

Der Markt benutzt für dieselbe Sache mindestens fünf Begriffe. Für die Auswahl ist das zweitrangig, für die Recherche nicht:

- **KI-Sekretariat** – der Begriff der kanzleispezialisierten Anbieter.
- **KI-Anrufbeantworter** – verbreitet, aber irreführend: Der Assistent zeichnet nicht auf, er spricht.
- **Sprachassistent oder Voicebot für die Kanzlei** – die technische Bezeichnung.
- **Virtueller Assistent** – Oberbegriff, umfasst auch reine Textdienste.
- **Anrufmanagement** – die organisatorische Sicht: Priorisierung, Weiterleitung, Eskalation.

Wichtig ist die Abgrenzung nach oben: Ein KI-Sekretariat ist nicht dasselbe wie KI in der Kanzlei insgesamt. Dokumentenanalyse, Recherche und Schriftsatzentwürfe sind ein eigenes Thema mit eigenen Risiken; die Einordnung dazu steht im Beitrag zu [KI für Anwaltskanzleien](https://www.voisa.ai/blog/ki-fuer-anwaltskanzleien). Erst hören, dann entscheiden: Der [KI-Telefonassistent für Anwaltskanzleien](https://www.voisa.ai/ki-telefonassistent/anwaltskanzlei) lässt sich in wenigen Minuten einrichten und monatlich kündigen, und die Transparenzansage ist ab Werk aktiv.

## Was kann ein KI-Sekretariat in der Kanzlei übernehmen?

Ein KI-Sekretariat übernimmt die wiederkehrende Anrufannahme und die Ersterfassung, nicht die Sache selbst. Konkret sind das fünf Aufgaben.

**1. Anrufannahme außerhalb der Bürozeiten und während Terminen.** Abends, in der Mittagspause, an Gerichtstagen – genau die Fenster, in denen eine kleine Kanzlei niemanden am Telefon hat.

**2. Vorsortierung nach Rechtsgebiet.** Der Assistent ordnet die Schilderung einem Fachgebiet zu und lehnt Anfragen außerhalb Ihres Portfolios höflich ab, statt eine Nachricht aufzunehmen, die Sie ohnehin nicht bedienen können.

**3. Strukturierte Ersterfassung.** Name, Rückrufnummer, Kurzsachverhalt, Dringlichkeit – jedes Mal in derselben Struktur. Das verkürzt die Nacharbeit im Sekretariat spürbar.

**4. Terminvergabe im Kanzleikalender.** Über die [Anbindung an bestehende Systeme](https://www.voisa.ai/integrationen) bucht der Assistent freie Erstberatungstermine direkt ein.

**5. Eskalation bei Eilsachen.** Schlüsselwörter wie „Frist" oder „einstweilige Verfügung" lösen eine sofortige Weiterleitung aus. Wie eine solche Bereitschaftslogik aufgebaut wird, zeigt der Beitrag zum [Notdienst am Telefon](https://www.voisa.ai/blog/ki-telefonassistent-notdienst).

Der Bedarf ist im Rechtsmarkt strukturell. Zum 1. Januar 2026 waren nach der [Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer](https://www.brak.de/presseerklaerungen/2026/mitglieder-und-fachanwaltsstatistik-zum-01012026/) 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, daneben 5.462 Berufsausübungsgesellschaften. Für die vielen kleinen Einheiten gilt dieselbe Rechnung: Wer vor Gericht sitzt, nimmt keine Anrufe an – und wer mit einem akuten Rechtsproblem anruft, wählt danach die nächste Nummer.

## Ist ein KI-Sekretariat mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht vereinbar?

Ja, wenn drei Regelwerke gleichzeitig erfüllt sind: § 43e BRAO, § 203 StGB und Art. 28 DSGVO. Keines davon ersetzt ein anderes, und der Vertrag mit dem Anbieter ist der Ort, an dem alle drei zusammenkommen.

### 1. § 43a Abs. 2 BRAO – der Umfang ist größer, als die meisten annehmen

Die Verschwiegenheitspflicht nach [§ 43a Abs. 2 BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html) bezieht sich „auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist". Der [KI-Leitfaden der BRAK](https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/BRAK_Leitfaden_mit_Hinweisen_zum_KI-Einsatz_Stand_12_2024.pdf) (Stand Dezember 2024) stellt klar, dass davon auch der Name des Mandanten und die bloße Tatsache erfasst sind, dass überhaupt ein Mandat erteilt wurde.

Ein KI-Sekretariat erfasst genau diese Daten: wer angerufen hat, in welcher Sache, wann. Die Frage lautet also nicht, ob Geheimnisse berührt sind – sie sind es ab dem ersten Anruf.

Nach § 43a Abs. 2 Satz 4 BRAO müssen Sie außerdem die von Ihnen beschäftigten Personen in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen belehren. Für externe Dienstleister greift diese Norm nicht; dafür gibt es § 43e BRAO.

### 2. § 203 StGB – warum Outsourcing überhaupt zulässig ist

Die unbefugte Offenbarung eines Mandantengeheimnisses ist nach [§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html) strafbar. Seit dem 9. November 2017 enthält die Norm aber ein Ventil: Nach § 203 Abs. 3 StGB liegt kein Offenbaren vor, wenn Geheimnisse „sonstigen Personen, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken", zugänglich gemacht werden – soweit das für die Inanspruchnahme ihrer Tätigkeit erforderlich ist. Grundlage ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (BGBl. I S. 3618).

Ein IT- oder KI-Dienstleister ist eine solche mitwirkende Person. Das ist die eigentliche Rechtsgrundlage dafür, dass ein KI-Sekretariat in einer Kanzlei überhaupt betrieben werden darf.

Die Kehrseite steht in § 203 Abs. 4 StGB: Strafbar macht sich dort nicht nur die mitwirkende Person, die ein Geheimnis offenbart, sondern auch die Kanzlei, die nicht dafür Sorge getragen hat, dass diese Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde. Der Vertrag ist damit der Unterschied zwischen zulässigem Outsourcing und eigener Strafbarkeit.

Die datenschutzrechtliche Seite des Themas, erklärt von einer Kanzlei. Quelle: [WBS.LEGAL auf YouTube](https://www.youtube.com/watch?v=3OOdh1UMFuw)

### 3. § 43e BRAO – was im Vertrag mit dem Anbieter stehen muss

[§ 43e BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43e.html) ist die Sondernorm für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und der praktisch wichtigste Paragraf dieses Artikels. Er verlangt vier Dinge:

- **Erforderlichkeit (Abs. 1).** Zugang zu Mandantengeheimnissen nur, soweit die Dienstleistung ihn braucht. Die BRAK nennt das „Need-to-know-Prinzip" und stellt klar: Es genügt, wenn der Anbieter Kenntnis nehmen *könnte*.
- **Sorgfältige Auswahl (Abs. 2).** Und die Pflicht, die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden, wenn die Vorgaben nicht mehr eingehalten werden.
- **Vertrag in Textform (Abs. 3).** Mit drei Pflichtinhalten: Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Beschränkung der Kenntniserlangung auf das zur Vertragserfüllung Erforderliche, und eine Festlegung, ob der Dienstleister weitere Personen heranziehen darf – wenn ja, muss er auch diese in Textform verpflichten.
- **Auslandsschutz (Abs. 4).** Bei Dienstleistungen aus dem Ausland muss der dortige Geheimnisschutz dem inländischen vergleichbar sein. Die BRAK empfiehlt daher ausdrücklich, Anbieter mit Serverstandort in Deutschland oder Europa zu bevorzugen.

§ 43e Abs. 8 BRAO stellt klar, dass die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten daneben unberührt bleiben. Der AVV kommt also zusätzlich, nicht ersatzweise. Lassen Sie sich beide Dokumente – § 43e-Vertrag und AVV – von dem Anbieter vorlegen, für den Sie sich entscheiden; das gilt für uns wie für jeden Wettbewerber.

### 4. Art. 28 DSGVO – der AVV kommt obendrauf

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, also brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach [Art. 28 DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/), und zwar vor Beginn der Verarbeitung. Zu regeln sind Weisungsbindung, technische und organisatorische Maßnahmen, die Unterauftragsverarbeiter – bei KI-Diensten einschließlich der eingesetzten Sprachmodelle – und die Löschfristen. Die Details stehen im Leitfaden zum [DSGVO-konformen KI-Einsatz](https://www.voisa.ai/blog/ki-dsgvo-konform).

Technisch lässt sich das Risiko zusätzlich verkleinern. Im [Zero Retention Mode](https://www.voisa.ai/zero-retention) bleiben Sprach- und Transkriptdaten nur im flüchtigen Speicher des verarbeitenden Prozesses und werden nicht in eine Datenbank geschrieben. Was nicht gespeichert wird, kann auch nicht offenbart werden – das ist die sauberste Antwort auf das Erforderlichkeitskriterium aus § 43e Abs. 1 BRAO.

### Die vier Pflichten auf einen Blick

| Pflicht | Rechtsgrundlage | Was Sie konkret tun |
| --- | --- | --- |
| Umfang der Verschwiegenheit klären | § 43a Abs. 2 BRAO | Festlegen, welche Angaben der Assistent erfassen darf |
| Dienstleister einbinden | § 203 Abs. 3, Abs. 4 StGB | Verschwiegenheitsverpflichtung nachweisbar dokumentieren |
| Dienstleistervertrag schließen | § 43e Abs. 2, Abs. 3 BRAO | Textform, Belehrung, Zweckbindung, Subunternehmerklausel |
| Datenverarbeitung regeln | Art. 28 DSGVO, § 43e Abs. 8 BRAO | AVV vor Verarbeitungsbeginn, Löschfristen, Serverstandort |

## Muss die Kanzlei Anrufer darüber informieren, dass eine KI antwortet?

Ja, und zwar seit dem 2. August 2026. Die Pflicht ergibt sich aus Artikel 50 der [KI-Verordnung (EU) 2024/1689](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj): Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Praktisch ist das ein Satz zu Gesprächsbeginn, der zugleich die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO mit abdeckt.

Interessant ist, woher die Pflicht *nicht* kommt. Der BRAK-Leitfaden hält fest, dass sich nach damaligem Stand weder aus der BRAO noch aus der BORA eine berufsrechtliche Pflicht ergibt, Mandanten über den KI-Einsatz zu informieren. Der Anstoß kommt aus dem europäischen KI-Recht, nicht aus dem Berufsrecht. Empfehlenswert ist die Transparenz ohnehin: Wer mitten im Gespräch merkt, dass er mit einer Maschine spricht, ist als Mandant meist verloren.

## Was kostet ein KI-Sekretariat für Kanzleien?

Ein KI-Sekretariat kostet in Deutschland zwischen 49 € und 329 € im Monat, je nach Gesprächsvolumen und Spezialisierungsgrad. Kanzleispezialisierte Anbieter liegen dabei über den generischen Plattformen, weil sie Rechtsgebietslogik und Kanzleisoftware-Anbindung mitbringen.

| Lösung | Preis, Stand September 2026 | Erreichbarkeit | Berufsrechtlicher Aufwand |
| --- | --- | --- | --- |
| Anrufbeantworter | keine laufenden Kosten | 24/7, aber nur Aufzeichnung | keiner, solange nichts nach außen geht |
| Externer Telefonservice mit Menschen | [ebuero](https://www.ebuero.de/preisverzeichnis/telefonsekretariat): 59,90–179,90 € Grundgebühr plus 1,04–1,39 € je Minute | Kernzeiten, Zuschläge außerhalb | § 43e BRAO plus AVV |
| KI-Sekretariat, kanzleispezialisiert | [JUPUS](https://jupus.de/preise) Telefon-KI ab 99 €/Monat inkl. 100 Minuten; [LexDial](https://lexdial.de/preise) 69 €, 179 € oder 329 €/Monat | 24/7 | § 43e BRAO plus AVV |
| KI-Sekretariat, branchenübergreifende Plattform | [meiti](https://meiti.ai/) 49 €, 199 € oder ab 499 €/Monat; VOISA 49,58 € netto (59 € brutto) für 200 Minuten | 24/7 | § 43e BRAO plus AVV |
| Eigene Kraft im Sekretariat | siehe Rechenbeispiel unten | Bürozeiten | intern, § 43a Abs. 2 Satz 4 BRAO |

**Hinweis in eigener Sache:** VOISA ist unser Produkt und steht hier neben den Wettbewerbern, weil ein Preisvergleich ohne Offenlegung wertlos wäre. JUPUS berechnet die Plattform separat mit 97 € je Nutzer und Monat zuzüglich 97 € Plattformgebühr.

**Rechenbeispiel mit offengelegten Annahmen.** 40 Anrufe am Tag, im Schnitt 3 Minuten je Anruf, 22 Arbeitstage im Monat: Das sind 2 Stunden Telefonzeit täglich und 44 Stunden im Monat. Eine Arbeitsstunde kostete Arbeitgeber in Deutschland 2025 im Durchschnitt 45,00 €; im Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen", zu dem die Rechtsberatung zählt, waren es 60,40 € ([Statistisches Bundesamt, 29. April 2026](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_148_624.html)). Mit dem konservativen Gesamtwert liegen die reinen Personalkosten der Anrufannahme bei rund 1.980 € im Monat.

Die Zahl ist eine Modellrechnung, kein Angebot: Sie unterstellt, dass die Telefonzeit sonst produktiv genutzt würde, und enthält weder Urlaubsvertretung noch Arbeitsplatzkosten. Die Größenordnung stimmt trotzdem – die Anrufannahme ist in einer Kanzlei der teuerste Posten, den niemand als Kostenstelle führt. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen nach; die Minutenzahl steht in Ihrer Telefonabrechnung. Bei Steuerkanzleien mit saisonalen Spitzen lohnt derselbe Blick – die Aufschlüsselung dazu steht auf der Seite für [KI in Steuerkanzleien](https://www.voisa.ai/ki-telefonassistent/steuerberater), die vollständige Marktübersicht im [Kostenvergleich für KI-Telefonassistenten](https://www.voisa.ai/blog/ki-telefonassistent-kosten).

## Wo stößt ein KI-Sekretariat in der Kanzlei an seine Grenzen?

Ein KI-Sekretariat ist für die Kommunikation gebaut, nicht für die Sache. Fünf Bereiche gehören ausdrücklich nicht dazu.

**Rechtsberatung.** Jede inhaltliche Auskunft zur Rechtslage ist Rechtsdienstleistung und Anwälten vorbehalten. Ein Assistent, der auf die Frage „Habe ich da gute Chancen?" antwortet, ist ein Haftungsrisiko, kein Feature.

**Fristenberechnung und Fristenkontrolle.** Die Berechnung einer Notfrist gehört ins Fristenbuch und unter anwaltliche Endkontrolle. Der Assistent darf erkennen, dass ein Anruf nach einer Frist klingt, und eskalieren. Er darf keine Frist notieren.

**Die Mandatsannahme selbst.** Ob ein Mandat angenommen wird, hängt an Interessenkollision, Fachgebiet und wirtschaftlicher Bewertung. Ein KI-Sekretariat bereitet diese Entscheidung vor, es trifft sie nicht.

**Komplexe Erstberatung und emotional belastete Gespräche.** Familienrecht, Strafrecht, Opferschutz: Wer in einer Ausnahmesituation anruft, braucht einen Menschen. Ein guter Assistent erkennt das und leitet weiter. Wo die Grenze zum ausgelagerten Menschen verläuft, zeigt der Vergleich [KI-Telefonassistent gegen Callcenter](https://www.voisa.ai/blog/ki-telefonassistent-vs-callcenter).

**Mandatsbezogene Dienstleistungen ohne Einwilligung.** Hier wird es berufsrechtlich fein. Nach § 43e Abs. 5 BRAO darf ein Rechtsanwalt bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, den Zugang zu fremden Geheimnissen nur eröffnen, wenn der Mandant eingewilligt hat. Die allgemeine Anrufannahme dient in aller Regel nicht unmittelbar einem einzelnen Mandat; wer den Assistenten für die Bearbeitung eines konkreten Mandats einsetzt, verlässt diesen Rahmen. Die Grenze im Einzelfall zu ziehen, ist eine Bewertung für die Kammer oder den Datenschutzbeauftragten.

Und eine Grenze, die kein Anbieter verschieben kann: Die Verantwortung bleibt vollständig bei der Kanzlei. Der Anbieter haftet als Auftragsverarbeiter für seinen Bereich – verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und Adressat des Berufsrechts sind Sie.

## Häufige Fragen zum KI-Sekretariat

### Darf eine Anwaltskanzlei ein KI-Sekretariat einsetzen?

Ja. § 203 Abs. 3 StGB erlaubt seit November 2017 die Einbindung mitwirkender Personen, und § 43e BRAO regelt die Bedingungen: sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform, Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen und Beschränkung auf das für die Vertragserfüllung Erforderliche. Ohne diesen Vertrag ist der Einsatz berufsrechtlich angreifbar und nach § 203 Abs. 4 StGB sogar strafbewehrt.

### Verstößt ein KI-Sekretariat gegen die anwaltliche Schweigepflicht?

Nicht, wenn die Voraussetzungen des § 43e BRAO erfüllt sind. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO umfasst zwar alles aus dem Mandat, einschließlich Mandantenname und Mandatsverhältnis. Sie schließt Dienstleister aber nicht aus, sondern bindet sie ein. Entscheidend sind Erforderlichkeit des Zugangs, vertragliche Verpflichtung und ein Geheimnisschutz auf inländischem Niveau.

### Muss ich Anrufer darüber informieren, dass eine KI antwortet?

Ja, seit dem 2. August 2026. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt, dass Menschen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen. Ein Satz zu Gesprächsbeginn erfüllt das und deckt zugleich die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO ab. Aus der BRAO oder der BORA folgt diese Pflicht nach dem BRAK-Leitfaden dagegen nicht.

### Was kostet ein KI-Sekretariat für eine kleine Kanzlei?

Für eine Einzelkanzlei mit moderatem Anrufaufkommen liegen die Einstiegstarife zwischen 49 € und 99 € im Monat. LexDial startet bei 69 € mit 100 Inklusivminuten, JUPUS bei 99 € mit ebenfalls 100 Minuten, VOISA bei 49,58 € netto mit 200 Minuten. Rechnen Sie mit Ihrer tatsächlichen Gesprächsminutenzahl, nicht mit dem Listenpreis.

### Was passiert bei einer Fristsache oder einem dringenden Anruf?

Der Assistent erkennt definierte Schlüsselwörter und eskaliert sofort, meist per Weiterleitung auf ein Mobiltelefon oder an den Bereitschaftsanwalt. Berechnen darf er die Frist nicht: Fristenberechnung und Endkontrolle bleiben anwaltliche Aufgaben. Konfigurieren Sie die Eskalationsregeln vor dem Livegang und testen Sie sie mit echten Formulierungen aus Ihrem Alltag.

### Brauche ich für ein KI-Sekretariat die Einwilligung des Mandanten?

Für die allgemeine Anrufannahme in der Regel nicht. Anders liegt es nach § 43e Abs. 5 BRAO bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen: Dort ist die Einwilligung des Mandanten erforderlich. Wo genau die Grenze verläuft, ist eine Bewertung im Einzelfall und gehört vor dem Rollout auf den Tisch.

## Fazit: Berufsrechtlich zulässig, aber nur mit dem richtigen Vertrag

Ein KI-Sekretariat ist für Kanzleien kein rechtliches Grenzgebiet. Der Gesetzgeber hat den Weg 2017 mit § 203 Abs. 3 StGB und § 43e BRAO ausdrücklich geöffnet. Die Frage ist nicht, ob eine Kanzlei die Anrufannahme auslagern darf, sondern ob sie es mit den drei Dokumenten tut, die dazugehören: Dienstleistervertrag in Textform, Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung, Auftragsverarbeitungsvertrag.

Unsere Empfehlung: Wählen Sie einen Anbieter mit Verarbeitung in Deutschland oder Europa, lassen Sie sich § 43e-Vertrag und AVV vor der Testphase vorlegen, und konfigurieren Sie den Assistenten so eng wie möglich – Name, Rückrufnummer, Rechtsgebiet, Dringlichkeit. Alles Weitere gehört ins Gespräch mit dem Anwalt, nicht ins Transkript. Wie sich die Auslagerung an Menschen dagegen rechnet, steht im Marktvergleich zum [Telefonsekretariat](https://www.voisa.ai/blog/telefonsekretariat).

Was in keiner Konstellation aufgeht: das Telefon unbesetzt lassen und hoffen, dass der Anrufer es später erneut versucht. Bei einem akuten Rechtsproblem ruft er die nächste Kanzlei an.

Rechnen Sie die Kontingentvariante für Ihre Kanzlei durch: Der [KI-Telefonassistent von VOISA](https://www.voisa.ai/ki-telefonassistent) ist in wenigen Minuten eingerichtet, legt die KI-Nutzung nach Artikel 50 zu Gesprächsbeginn offen und ist monatlich kündbar – ab 49,58 € netto (59 € brutto) mit 200 Inklusivminuten.

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