Zum Hauptinhalt springen

KI für Anwälte 2026: Welche Tools sich in der Kanzlei lohnen

22. September 2026·VOISA Redaktion·14 Min. Lesezeit

Als Markdown ansehen

Für KI-Assistenten

Die Kurzantwort

KI für Anwälte lohnt sich 2026 in vier Bereichen: Rechtsrecherche mit Gutachtenentwurf, Fristen- und Verjährungsprüfung, Aktenanalyse mit Diktat sowie Telefon und Mandantenaufnahme. Spezialisierte Rechts-KI wie Lulius indexiert über 4.600 Bundesgesetze und kostet ab 99 € brutto im Monat; Beck-Noxtua beginnt bei 299 € netto je Lizenz; Harvey und Legora veröffentlichen keine Preise. Ein KI-Telefonassistent wie VOISA übernimmt die Erstaufnahme ab 59 € brutto. Voraussetzung für jedes Tool: EU-Hosting, ein Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform nach § 43e BRAO.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut der Studie „Future Ready Lawyer 2026“ von Wolters Kluwer nutzen über 90 % der 810 befragten Anwältinnen und Anwälte KI; 60 % sparen damit wöchentlich 6 bis 20 % Arbeitszeit.
  • Spezialisierte Rechts-KI unterscheidet sich von ChatGPT durch den Korpus: Lulius arbeitet mit über 4.600 indexierten Bundesgesetzen und 83.345 Entscheidungen der Bundesgerichte, ein generischer Assistent mit dem, was er im Training gesehen hat.
  • Die Preisspanne ist groß: Lulius Solo-Anwalt 99 € brutto im Monat, Beck-Noxtua PLUS 299 € netto je Lizenz mit sechs Monaten Mindestlaufzeit, Harvey und Legora nur auf Anfrage.
  • Fristen gehören nicht in ein Sprachmodell. Lulius rechnet sie mit einer deterministischen Engine nach §§ 187 bis 193 BGB und § 222 ZPO; in Actaport landen sie mit dem Status „zu genehmigen“.
  • § 43e BRAO verlangt einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung; ein AVV nach Art. 28 DSGVO ersetzt ihn nicht. Das gilt für die Recherche-KI genauso wie für den KI-Telefonassistenten.

Hinweis in eigener Sache: Lulius und VOISA werden von derselben Gesellschaft betrieben, der Elivya UG (haftungsbeschränkt) in Frankfurt am Main; lulius.ai führt sich in Kopf- und Fußzeile als „Ein Unternehmen der Voisa AI“. Wir nennen in diesem Beitrag deshalb beide Produkte offen als Beispiele und stellen die Wettbewerber mit ihren eigenen Preisseiten daneben.

Welche KI nutzen Anwälte 2026 tatsächlich?

Anwälte nutzen 2026 vier Arten von KI, und nur zwei davon sind juristisch spezialisiert. Die erste ist Rechts-KI für Recherche und Gutachten mit einem indexierten Gesetzeskorpus. Die zweite ist ein Werkzeug für Fristen und Verjährung, das nicht schätzt, sondern rechnet. Die dritte ist generische KI wie ChatGPT oder Claude für Zusammenfassungen, Entwürfe und Übersetzungen. Die vierte ist Kommunikations-KI am Telefon und im Posteingang.

Die Verbreitung ist inzwischen messbar. Laut der Studie „Future Ready Lawyer 2026“ von Wolters Kluwer nutzen über 90 % der 810 befragten Anwältinnen und Anwälte aus Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA, China und neun europäischen Ländern, darunter Deutschland, KI; 60 % berichten von wöchentlichen Zeitersparnissen zwischen 6 und 20 %. Auf der Nachfrageseite zieht es nach. Im Legal Tech Monitor 2026 des Legal Tech Verbands Deutschland, basierend auf Befragungen von knapp 360 Personen, geben fast 40 % der befragten Unternehmensjuristinnen und -juristen an, bei der Auswahl externer Rechtsberater schon jetzt Nachweise oder Auskünfte zum Einsatz von Legal Tech oder KI einzufordern; 73 % haben selbst Verträge für Microsoft Copilot, ChatGPT Business oder Claude Team geschlossen, 61 % Lizenzen für juristische Fachtools wie Legora, Beck-Noxtua, Harvey oder Libra.

Der Markt dafür ist groß und kleinteilig zugleich. Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 167.547 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, über alle Zulassungsarten einschließlich der Syndikusrechtsanwälte. Für die Einzelkanzlei entscheidet sich die Frage nach künstlicher Intelligenz deshalb weniger an Enterprise-Angeboten auf Anfrage als an Tarifen im zwei- bis dreistelligen Monatsbereich.

Sie wollen mit dem Telefon anfangen? Der KI-Telefonassistent für Anwaltskanzleien nimmt Anrufe rund um die Uhr an, erkennt das Rechtsgebiet und übergibt eine strukturierte Zusammenfassung, ab 59 € brutto im Monat.

Vortrag von Dr. Jan Wildhirth (fieldfisher X), „Die KI-gestützte Anwaltskanzlei - (R)Evolution notwendig“, in der 63. Sitzung der Denkfabrik Legal Tech am 29. Mai 2026. Video eines Drittanbieters, nicht von VOISA produziert. Quelle: Kanal „Bayern“ auf YouTube

Was leistet KI bei Rechtsrecherche und Gutachten?

Rechts-KI beantwortet eine Rechtsfrage mit Normzitat und Fundstelle, weil sie vor der Antwort in einem indexierten Korpus nachschlägt, statt aus dem Gedächtnis zu formulieren. Das Verfahren heißt Retrieval Augmented Generation (RAG): Zuerst werden die einschlägigen Normen und Entscheidungen gesucht, dann wird die Antwort daraus gebildet. Ein generischer Assistent überspringt den ersten Schritt, und genau dort entstehen erfundene Paragraphen.

Lulius ist unser Beispiel für diese Kategorie. Laut Funktionsübersicht arbeitet die Plattform mit einem „indexierten Korpus aus über 4.600 Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundesrechts“ und durchsucht „83.345 Entscheidungen der sieben Bundesgerichte ab 2010“, jeweils mit Leitsatz, Tenor, Tatbestand und Gründen. Für Berufsträger erstellt sie Gutachtenentwürfe in der Reihenfolge Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis, mit den zitierten Quellen daneben. Akten lassen sich als PDF mit bis zu 600 Seiten und 10 MB je Datei hochladen, bis zu fünf Dokumente je Nachricht; auch eingescannte Akten ohne Textebene werden ausgewertet, jede Seite als Text und als Seitenbild.

Beck-Noxtua ist der direkte deutsche Wettbewerber; der Verlag C.H.Beck verbindet darin nach eigener Beschreibung die Inhalte von beck-online mit der Technologie von Noxtua. Die Bestellseite nennt für PLUS 299 € netto im Monat je Nutzerlizenz und für PREMIUM 499 € netto, jeweils bis maximal vier Lizenzen (drei PLUS-Lizenzen: 899 €), mit vier Wochen Testphase und anschließend sechs Monaten Mindestlaufzeit; ab fünf Lizenzen gibt es nur ein individuelles Angebot.

Harvey und Legora kommen aus dem internationalen Markt und verkaufen ohne Preisliste. harvey.ai wirbt mit „The world's top law firms and in-house legal teams“ und über 75 Kanzleien aus der AmLaw 100, zeigt keine Preise und führt auf „Request a Demo“; legora.com ebenso mit „Book a demo“ und dem Hinweis, das Technikteam sitze in Schweden und arbeite unter der DSGVO. Wer ohnehin in beck-online recherchiert, bekommt mit beck-chat einen Assistenten innerhalb der gebuchten Module; laut taxandbytes.de (Stand Januar 2026) ist er ohne Aufpreis im Modulpreis ab 61 € netto im Monat enthalten, für bis zu drei Nutzende, bei sechs Monaten Mindestlaufzeit.

Wie prüft KI Fristen und Verjährung?

Fristen gehören nicht in ein Sprachmodell, sondern in eine Rechenengine, und genau so lösen es die brauchbaren Tools. Ein Sprachmodell kann § 222 ZPO zitieren, aber es rechnet nicht zuverlässig, ob der 1. November in Baden-Württemberg ein Feiertag ist. Eine deterministische Engine liefert bei gleichen Eingaben jedes Mal dasselbe Ergebnis.

Lulius trennt die beiden Welten ausdrücklich. Nach der oben verlinkten Funktionsbeschreibung werden Ereignis- und Beginnfristen nach §§ 187 bis 193 BGB sowie § 222 ZPO „von einer deterministischen Engine berechnet“; die Anspruchsprüfung bewertet laut Startseite Verjährungs- und Klagefristen mit einer Ampel.

Wer die Rechnung ohne Konto nachvollziehen will, nutzt den kostenlosen Fristenrechner für BGB und ZPO. Er berechnet Berufung (ein Monat ab Zustellung, § 517 ZPO), Kündigungsschutzklage (drei Wochen), Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (zwei Wochen), Berufungsbegründung (zwei Monate) und Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (ein Monat), verschiebt Fristenden an Wochenenden und Feiertagen auf den nächsten Werktag und kennt die Feiertage aller 16 Bundesländer. Der Rechner nennt seine Berechnung selbst „unverbindlich“ und schreibt, er „ersetzt weder die eigenverantwortliche Fristenkontrolle noch eine Rechtsberatung“. Diesen Satz sollte jede Kanzlei wörtlich nehmen.

Interessant wird es an der Schnittstelle zur Kanzleisoftware. Über die Actaport-Integration legt Lulius berechnete Fristen als vorläufige Fristen mit dem Status „zu genehmigen“ in der Akte an; das Modell liest Aktendaten über die offizielle REST-API, schreibt aber nie ohne Bestätigung per Vorschau. Die Anbindung ist laut Integrationsseite in den Berufsträger-Tarifen enthalten, und Verbinden, Import und Schreibwege verbrauchen keine Anfragen aus dem Kontingent. Damit bleibt die Fristenkontrolle dort, wo sie berufsrechtlich hingehört: bei einem Menschen, der den Eintrag freigibt.

Welche KI hilft bei Akten, Diktat und Dokumenten?

KI spart bei Akten die Lesezeit, nicht die Prüfung. Die typischen Aufgaben sind vier: eine 300-seitige Akte auf die relevanten Stellen reduzieren, zwei Vertragsfassungen vergleichen, einen Schriftsatz diktieren und ein Dokument vor dem Hochladen schwärzen.

Bei Lulius liegen diese Aufgaben in einer Oberfläche: Dokumentenvergleich in Tabellenform, Echtzeit-Diktat mit Signalton, ein „Kanzlei-Wissen“, in dem Muster und Vorlagen einmal als PDF hinterlegt und danach automatisch herangezogen werden, und ein Werkzeug, das sensible Angaben vor dem Hochladen direkt im Browser schwärzt.

Generische Assistenten wie Claude Team können zusammenfassen und vergleichen, indexieren aber kein deutsches Bundesrecht. claude.com/pricing nennt 20 US-Dollar je Platz und Monat bei Jahreszahlung, 25 US-Dollar monatlich, und schließt Training mit Kundeninhalten in Team- und Enterprise-Tarifen standardmäßig aus. Für ChatGPT Business nennt OpenAI dieselbe Größenordnung, 20 US-Dollar je Nutzer und Monat bei Jahreszahlung und 25 US-Dollar monatlich, ebenfalls ohne Training mit Geschäftsdaten als Voreinstellung; je nach Land kann der Preis abweichen.

Für den Mandantenschutz zählt dabei ein Detail mehr als jede Funktion: Was in ein KI-System hochgeladen wird, muss vorher geprüft sein. Der Deutsche Anwaltverein hat dazu im Juli 2025 die Stellungnahme Nr. 32/25 zum Einsatz von KI in der Anwaltschaft als Orientierungshilfe veröffentlicht. In der Zusammenfassung bei datenschutzticker.de sind die Kernpunkte: Bei öffentlich zugänglichen KI-Tools sind Berufsgeheimnisse zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, externe KI-Dienstleister sind nur zulässig, wenn sie in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden, und gewissenhaft im Sinne des § 43 BRAO handelt nur, wer KI-Ergebnisse kritisch prüft.

Welche KI übernimmt Telefon und Mandantenaufnahme?

Ein KI-Telefonassistent nimmt den Anruf an, erkennt das Rechtsgebiet, erfasst Name, Kontakt und Sachverhalt und übergibt dem Anwalt eine strukturierte Zusammenfassung; Rechtsberatung erteilt er nicht. Das ist die vierte Kategorie, und sie ist die einzige, in der die KI direkt mit Mandanten spricht. Potenzielle Mandanten sehen als größten Vorteil einer KI in Rechtsfragen, dass sie rund um die Uhr verfügbar ist (61 %), so eine Bitkom-Umfrage unter 1.004 Personen ab 16 Jahren, veröffentlicht im Januar 2025; 54 % meinen aber, eine KI könne sich nicht in die Betroffenen hineinversetzen und berate deshalb schlechter. Beides spricht für dieselbe Arbeitsteilung: Die KI nimmt auf, der Anwalt berät.

VOISA ist hier unser Beispiel, mit derselben Offenheit wie oben bei Lulius. Die Branchenseite beschreibt rechtliche Erstqualifizierung, eine Mandanten-Hotline rund um die Uhr, Terminplanung und das Durchstellen fristgebundener Eilsachen an eine hinterlegte Rufnummer außerhalb der Bürozeiten; als anbindbare Kanzleisoftware nennt sie RA-MICRO, DATEV Anwalt classic, Advoware, AnNoText, Actaport und LawFirm, dazu Google Calendar und Microsoft Outlook. Die vollständige Liste steht in den Integrationen von VOISA; wie ein Erstberatungstermin ohne Rückruf im Kalender landet, zeigt unser Beitrag zur Terminbuchung per KI-Telefonassistent. Wie der Ablauf vom Anruf bis zur Zusammenfassung im Einzelnen aussieht und welche Anliegen die KI an den Anwalt übergibt, beschreibt unser Leitfaden zur Mandantenkommunikation in Anwaltskanzleien.

JUPUS bietet mit „Marie“ ebenfalls eine Telefon-KI für Kanzleien an, laut Preisseite ab 99 € im Monat mit 100 Anrufminuten, monatlich kündbar; das KI-Sekretariat kostet dort 97 € je Nutzer und Monat bei jährlicher Abrechnung, zuzüglich 97 € Plattformgebühr und Umsatzsteuer. Für welche Kanzlei welches Modell passt, hängt weniger vom Preis ab als davon, ob die Erstaufnahme in die Kanzleisoftware zurückfließt. Wer bisher mit einer Bandansage arbeitet, findet im Vergleich KI-Telefonassistent oder Anrufbeantworter, was ein Assistent erfasst und eine Ansage verliert.

Was kosten KI-Tools für Anwälte im Monat?

Zwischen 59 € brutto und einem individuellen Angebot ohne Zahl; die Tabelle zeigt, was die Anbieter am 22. September 2026 selbst veröffentlichen. Wo keine Zahl steht, gibt es keine.

KategorieToolPreis (Stand 22. September 2026)Hosting / Datenschutz laut Anbieter
Rechtsrecherche, Gutachten, FristenLulius (Schwesterprodukt von VOISA)Solo-Anwalt 99 € brutto im Monat für 100 Anfragen, Kanzlei 499 € brutto für 1.000 Anfragen und 5 Nutzer, Verbraucher 19 € brutto für 15 Fragen; Preisseite auf Netto umschaltbar (99 € brutto = 83,19 € netto); monatlich kündbar, 30 Tage Geld-zurück-GarantieEU-Hosting in der Region Frankfurt am Main, AVV wird mit Registrierung in einem Berufsträger-Tarif wirksam, Kundeninhalte nicht für Training
Rechtsrecherche, GutachtenBeck-NoxtuaPLUS ab 299 € netto je Lizenz, PREMIUM ab 499 € netto; max. 4 Lizenzen, Enterprise ab 5 auf Anfrage; 4 Wochen Test, dann 6 Monate MindestlaufzeitStandort auf der Bestellseite nicht genannt; laut Startseite europäisch kontrollierte Infrastruktur
Rechtsrecherche, internationalHarveykeine Preisseite, „Request a Demo“GDPR im Sicherheitsabschnitt der Startseite, separater EU-Login
Rechtsrecherche, internationalLegorakeine Preisseite, „Book a demo“Technikteam in Schweden, Verweis auf DSGVO
Recherche in beck-onlinebeck-chatim Modulpreis ab 61 € netto enthalten, bis 3 Nutzende, 6 Monate Mindestlaufzeit (taxandbytes.de, Stand Januar 2026)auf der Preisquelle nicht genannt
Generische KIClaude Team20 US-Dollar je Platz und Monat bei Jahreszahlung, 25 US-Dollar monatlichkein Training mit Inhalten standardmäßig; kein Rechtskorpus
Mandantenaufnahme, SekretariatJUPUSKI-Sekretariat 97 € je Nutzer und Monat bei Jahresabrechnung zzgl. 97 € Plattformgebühr und USt.; Telefon-KI Marie ab 99 € mit 100 MinutenStandort auf der Preisseite nicht genannt; Siegel „DSGVO-konform“ und „Berufsrechtskonform (BRAO & §203 StGB)“
Telefon, MandantenaufnahmeVOISA (unser Produkt)Basic 49,58 € netto (59 € brutto) für 200 Minuten, Grow 125,21 € netto für 750, Pro 251,26 € netto für 2.000; Zusatzminuten 0,21 € / 0,17 € / 0,13 € netto; monatlich kündbar, 14 Tage Geld-zurück-GarantieEU-Server, AVV, Zero Retention Mode als Enterprise-Option

Lulius und VOISA gehören zur selben Gesellschaft; die übrigen Zeilen stammen von den verlinkten Anbieterseiten, die Zeile zu beck-chat vom Softwareverzeichnis taxandbytes.de. Harvey und Legora sind hier nicht schlechter, sondern anders verkauft: über eine Demo und ein individuelles Angebot statt über eine Preisliste.

Eine Rechnung mit offengelegten Annahmen für eine Einzelkanzlei: Lulius Solo-Anwalt (83,19 € netto) plus VOISA Basic (49,58 € netto) ergeben 132,77 € netto im Monat. Bei einem angenommenen Stundensatz von 200 € netto amortisiert sich das Paket ab 40 Minuten ersparter Arbeitszeit im Monat. Beck-Noxtua PLUS liegt allein bei 299 € netto, also bei rund 90 Minuten; dafür bringt es die Inhalte von beck-online mit, die ein reiner Gesetzes- und Urteilskorpus nicht hat. Was neben der Grundgebühr beim Telefon dazukommt, etwa Rufnummer und Zusatzminuten, haben wir in der Kostenübersicht für KI-Telefonassistenten aufgeschlüsselt.

Sie wollen die Zahlen an Ihrem Anrufaufkommen prüfen? Die Tarife von VOISA rechnen nach Minuten ab und sind monatlich kündbar; testen Sie mit echten Anrufen aus Ihrem Mandantenkreis, bevor Sie sich festlegen.

Ist KI für Anwälte mit § 43e BRAO und DSGVO vereinbar?

Ja, wenn drei Dokumente vorliegen: ein Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 43e BRAO, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und ein Nachweis über den Verarbeitungsort. § 43e BRAO erlaubt dem Rechtsanwalt, Dienstleistern Zugang zu Tatsachen zu eröffnen, die unter die Verschwiegenheitspflicht fallen. Er verlangt dafür die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters (Absatz 2), einen Vertrag in Textform, in dem der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet wird (Absatz 3), bei Dienstleistern im Ausland einen vergleichbaren Geheimnisschutz (Absatz 4) und bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, die Einwilligung des Mandanten (Absatz 5).

Dahinter steht § 203 StGB: Wer als Rechtsanwalt unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, riskiert Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Absatz 3 erlaubt die Offenbarung gegenüber „sonstigen mitwirkenden Personen“ nur, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist, und Absatz 4 stellt die mitwirkende Person selbst unter Strafe, wenn sie das Geheimnis weitergibt. Ein KI-Anbieter ist eine solche mitwirkende Person. Dieselben Fragen stellen sich in der Steuerkanzlei; wie sie dort beantwortet werden, zeigt unser Beitrag zu KI für Steuerberater.

Der AVV ist die zweite Ebene. Art. 28 DSGVO verlangt, dass der Verantwortliche nur mit Auftragsverarbeitern arbeitet, die „hinreichend Garantien“ für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten, und dass ein Vertrag Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt. Wie Rechtsgrundlage, Löschkonzept und Unterauftragsverarbeiter im Einzelnen zusammenpassen, beschreibt unser Beitrag zur DSGVO-konformen KI-Nutzung.

Wie das bei einem Anbieter konkret aussieht, zeigt die Compliance-Seite von Lulius. Konten, Unterhaltungen und Dokumente liegen „ausschließlich in der Europäischen Union, konkret in der Region Frankfurt am Main“, in nach ISO 27001 und SOC 2 zertifizierten Rechenzentren.

Der AVV wird in Textform nach § 126b BGB mit der Registrierung in einem Berufsträger-Tarif wirksam; Kundeninhalte werden nicht zum Training verwendet, Anfragen werden als In-Region-Inference in Frankfurt verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert. Lulius verpflichtet sich in Textform zur Verschwiegenheit über alle eingegebenen Inhalte und das Bestehen des Mandats; gelöscht wird aus Produktivsystemen unverzüglich, aus Sicherungskopien spätestens binnen 30 Tagen. Die Namen der Unterauftragsverarbeiter stehen in Anlage 3 des AVV und nicht öffentlich auf der Seite; wer sie vor der Registrierung sehen will, muss sie anfordern.

Beim Telefon ist die Anforderung dieselbe, nur die Datenart ist anders: Ein am Telefon geschilderter Sachverhalt ist ein Geheimnis im Sinne des § 203 StGB. VOISA verarbeitet auf EU-Servern; im Zero Retention Mode werden Ein- und Ausgaben der Sprachverarbeitung nicht an eine Datenbank zur langfristigen Speicherung gesendet, sondern bleiben nur im flüchtigen Speicher des anfragenden Prozesses. Die Seite beschreibt ihn als Enterprise-Lösung; klären Sie vor Vertragsschluss, ob er in Ihrem Tarif verfügbar ist. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wo KI für Anwälte an ihre Grenzen stößt

KI für Anwälte hat fünf Grenzen, und jede davon hat einen Paragraphen. Wer sie kennt, kauft das richtige Tool und setzt es richtig ein.

Grenze 1: Halluzinationen bleiben möglich

Ein RAG-System reduziert erfundene Fundstellen, weil es nur im Korpus nachschlägt; es kann eine gefundene Norm trotzdem falsch auf den Sachverhalt anwenden. Der Deutsche Anwaltverein warnt in seiner Stellungnahme 32/25 ausdrücklich vor dem „Halluzinieren“ falscher Informationen und leitet aus § 43 BRAO die Pflicht ab, KI-Ergebnisse kritisch zu prüfen. Jedes Zitat aus einer KI ist ein Prüfauftrag, kein Beleg.

Grenze 2: Das RDG zieht die Linie bei der Einzelfallprüfung

§ 2 Absatz 1 RDG definiert: „Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.“ Nach § 3 RDG ist die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen unzulässig, soweit sie nicht durch Gesetz erlaubt wird. Maßgeblich ist also, ob ein Tool den konkreten Einzelfall prüft: Der Bundesgerichtshof hat einen Vertragsdokumentengenerator gerade deshalb nicht als Rechtsdienstleistung eingeordnet, weil er „nicht in einer konkreten Angelegenheit des Nutzers tätig“ wird, sondern standardisierte Klauseln für typische Konstellationen liefert (Urteil vom 9. September 2021, I ZR 113/20). Für Verbraucher heißt das: Der Verbrauchertarif von Lulius liefert eine Ersteinschätzung mit Risiko-Ampel und vermittelt an Fachanwälte; die Rechtsberatung im Einzelfall bleibt beim Anwalt. Für Kanzleien heißt es: Die KI arbeitet dem Anwalt zu, sie ersetzt seine Prüfung nicht.

Grenze 3: Die Haftung bleibt beim Anwalt

Kein Anbieter übernimmt die Verantwortung für einen Schriftsatz, der auf einer KI-Antwort beruht. Lulius schreibt beim Fristenrechner selbst, er ersetze nicht die eigenverantwortliche Fristenkontrolle; VOISA markiert fristgebundene Anrufe als eilig und überlässt die Fristberechnung ausdrücklich der Kanzlei. Wer eine KI-Frist ungeprüft in den Kalender übernimmt, hat die Frist selbst berechnet, nur schlechter.

Grenze 4: § 43e BRAO ist kein Formular

Die Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform, die sorgfältige Auswahl und die Mandanteneinwilligung nach Absatz 5 muss jede Kanzlei selbst dokumentieren. Was der Vertrag mit einem KI-Dienstleister enthalten muss, hat die Lulius-Redaktion in einem Praxisbeitrag zu § 43e BRAO mit einer Checkliste für die Anbieterauswahl aufgeschlüsselt; die Kernaussage: Ein AVV nach Art. 28 DSGVO ersetzt die berufsrechtliche Vereinbarung nicht, beide Regime gelten nebeneinander.

Grenze 5: Am Telefon gilt die Kennzeichnungspflicht

Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter, KI-Systeme für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen so zu gestalten, dass die Betroffenen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren; die Vorschrift gilt seit dem 2. August 2026. Ein KI-Telefonassistent, der sich als Mensch ausgibt, ist damit kein Compliance-Risiko mehr, sondern ein Verstoß. Was die Pflicht für Ansagen und Gesprächsführung im Einzelnen bedeutet, steht in unserem Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht.

Häufige Fragen zu KI für Anwälte

Welche KI ist die beste für Anwälte?

Es gibt keine beste KI für alle Kanzleien, sondern die passende je Aufgabe. Für Recherche im deutschen Bundesrecht kommen Lulius (ab 99 € brutto) und Beck-Noxtua (ab 299 € netto je Lizenz) infrage, für international tätige Kanzleien Harvey oder Legora auf Anfrage, für das Telefon ein KI-Telefonassistent wie VOISA ab 59 € brutto. Entscheidend sind Korpus, Hosting in der EU und ein Vertrag nach § 43e BRAO.

Gibt es KI für Anwälte kostenlos?

Ja, für einzelne Aufgaben. Lulius stellt einen Fristenrechner und eine Aktenzeichen-Suche für Entscheidungen der Bundesgerichte ohne Anmeldung bereit; Beck-Noxtua bietet vier Wochen Test, Lulius 30 Tage Geld-zurück-Garantie. Kostenlose Verbraucher-Chatbots sind für Mandantendaten ungeeignet: Der Deutsche Anwaltverein rät bei öffentlich zugänglichen KI-Tools zur Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Berufsgeheimnisse.

Dürfen Anwälte ChatGPT für Mandantenakten nutzen?

Nur mit Vertrag und Vorsicht. § 43e BRAO erlaubt externe Dienstleister, verlangt aber einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und die sorgfältige Auswahl; ein privates Verbraucherkonto erfüllt das nicht. Business-Tarife mit AVV und Trainingsausschluss kommen näher heran, indexieren aber kein deutsches Bundesrecht. Ohne einen solchen Vertrag gehören Mandantendaten nur anonymisiert in ein generisches Tool.

Ersetzt KI den Anwalt?

Nein. Nach § 2 RDG ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, eine Rechtsdienstleistung, und die ist nach § 3 RDG nur mit gesetzlicher Erlaubnis zulässig. Die Prüfung des Einzelfalls und die Haftung dafür bleiben beim Anwalt; die KI arbeitet ihm zu. Auch die Bevölkerung sieht das so: In einer im Januar 2025 veröffentlichten Bitkom-Umfrage glaubten nur 12 %, dass KI den Anwalt in den meisten Fällen überflüssig macht; 54 % meinten, eine KI könne sich nicht in die Betroffenen hineinversetzen.

Was kostet KI für eine Einzelkanzlei im Monat?

Rechnen Sie mit rund 130 bis 350 € netto. Lulius Solo-Anwalt kostet 99 € brutto (83,19 € netto) für 100 Anfragen, VOISA Basic 49,58 € netto für 200 Telefonminuten, zusammen rund 133 € netto. Beck-Noxtua PLUS liegt allein bei 299 € netto je Lizenz mit sechs Monaten Mindestlaufzeit, zusammen mit VOISA Basic bei rund 349 € netto. Harvey und Legora nennen auf ihren Websites keine Preise.

Muss ich Mandanten sagen, dass eine KI ans Telefon geht?

Ja. Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter, KI-Systeme für die direkte Interaktion mit Menschen so zu gestalten, dass die Betroffenen über die KI informiert werden; die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026. Ein seriöser KI-Telefonassistent sagt deshalb in der Begrüßung, dass ein KI-Assistent spricht, und leitet auf Wunsch an einen Menschen weiter.

Fazit: Spezialisierte Rechts-KI lohnt sich, generische nur anonymisiert

Die ehrliche Antwort auf „KI für Anwälte“ ist eine Einkaufsliste mit zwei Positionen, nicht eine. Für Recherche, Gutachten und Fristen braucht eine deutsche Kanzlei ein Tool mit indexiertem Bundesrecht, EU-Hosting und einem Vertrag nach § 43e BRAO; Lulius liefert das ab 99 € brutto ohne Mindestlaufzeit, Beck-Noxtua ab 299 € netto mit sechs Monaten Bindung und Verlagsinhalten. Für das Telefon braucht sie einen Assistenten, der Erstanfragen aufnimmt und Rechtsberatung verweigert; VOISA und JUPUS liegen dort bei 59 € brutto beziehungsweise 99 € im Monat.

Generische Assistenten wie ChatGPT oder Claude haben ihren Platz für Entwürfe und Übersetzungen, aber nur mit anonymisierten Daten oder einem Business-Vertrag, und sie kennen keinen einzigen indexierten Paragraphen. Harvey und Legora sind ausgezeichnete Produkte für Kanzleien, die auf Anfrage einkaufen; für die 167.547 zugelassenen Anwältinnen und Anwälte in Deutschland ist das die Minderheit.

Unser Rat in drei Schritten: Erstens die vier Kategorien getrennt bewerten statt „eine KI“ zu suchen. Zweitens jedes Tool an den drei Dokumenten messen, Textformvertrag, AVV und Verarbeitungsort. Drittens mit echten Fällen testen, bei der Recherche mit einer Frage, deren Antwort Sie kennen, beim Telefon mit Anrufen aus Ihrem Mandantenkreis.

Den Telefonteil können Sie heute einrichten: Der KI-Telefonassistent von VOISA für Kanzleien ist in wenigen Minuten startklar, startet bei 49,58 € netto (59 € brutto) mit 200 Inklusivminuten, legt die KI-Nutzung nach Artikel 50 zu Gesprächsbeginn offen und ist monatlich kündbar.

Kostenlos testen

Weitere Beiträge

Alle Beiträge ansehen